FFH-Richtlinie
Die FFH-Richtlinie (Fauna = Tierwelt, Flora = Pflanzenwelt, Habitat = Lebensraum) wurde am 21.Mai 1992 als „Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen" beschlossen. Zusammen mit der Vogelschutzrichtlinie bildet sie die zentrale Rechtsgrundlage für den Naturschutz in der Europäischen Union.
Das vorrangige Ziel der FFH- und EG-Vogelschutzrichtlinie ist die Erhaltung bzw. Wiederherstellung und Sicherung der in Europa vorhandenen biologischen Vielfalt. Durch die FFH-Richtlinie werden die europaweit gefährdeten, natürlichen und naturnahen Lebensräume sowie die Vorkommen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten geschützt.
In Deutschland gibt es 4.544 FFH-Gebiete mit insgesamt 5.451.497 ha Fläche. 9,3 % der Landfläche Deutschlands sind FFH-Gebiete. 2.123.789 ha FFH-Flächen in Deutschland entfallen auf den Bodensee sowie Meeres-, Bodden- und Wattflächen (Stand Dezember 2019). In Österreich sind 228 FFH-Gebiete ausgewiesen. Die Schweiz als Nicht-EU-Mitglied hat entsprechend keine FFH-Gebiete.