Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Europäischer Binnenmarkt

Der Binnenmarkt der Europäischen Union (EU) ist ein einheitlicher Markt, in dem der freie Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personen gewährleistet ist und in dem die europäischen Bürgerinnen und Bürger ihren Wohnsitz frei wählen sowie ungehindert einer Arbeit, Ausbildung oder unternehmerischen Tätigkeit nachgehen können.

Seit seiner Schaffung im Jahr 1993 hat sich der Binnenmarkt immer stärker für den Wettbewerb geöffnet und zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zum Abbau zahlreicher Handelshemmnisse geführt.

Weitere Informationen:

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