Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Agrardiesel

Als Agrardiesel bezeichnet man in Deutschland Dieselkraftstoff, der in der Land- und Forstwirtschaft verbraucht wird. Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Imkereibetriebe können auf Antrag von der Energiesteuer auf Agrardiesel (Gasöl) entlastet werden. Die Rechtsgrundlage für die Agrardieselvergütung ist § 57 EnergieStG. Verbräuche auf Forstflächen können wegen beihilferechtlicher Vorgaben zusätzlich nur im Rahmen einer so genannten De-minimis-Beihilfe von der Steuer entlastet werden. Die Steuerentlastung wird pro Kalenderjahr für voll versteuert bezogenen Dieselkraftstoff gezahlt.

Die Verwendung von Biodiesel und Pflanzenöl in der Land- und Forstwirtschaft ist nach dem Energiesteuergesetz steuerfrei. Die Steuerrückerstattung beim Einsatz dieser Kraftstoffe erfolgt wie beim Agrardiesel, wobei aber kein Selbstbehalt sowie keine Deckelung vorgesehen ist. Der Selbstbehalt und die Deckelung wurden allerdings auch seit 2008 bei Dieselkraftstoffen ausgesetzt.

Die Besteuerung von Diesel sowie die Rückvergütung wird in den einzelnen EU-Staaten unterschiedlich gehandhabt. Ein Landwirt in Deutschland zahlt mit rund 26 Cent pro Liter deutlich mehr Steuern für Diesel, als Landwirte in anderen EU-Staaten. Ein britischer Landwirt zahlt £ 0,1197 (€ 0,153) pro Liter, ein französischer € 0,072, ein dänischer € 0,058 und ein belgischer € 0,0.

Deshalb ist dieses Agrardieselgesetz für deutsche Landwirte von Bedeutung um wettbewerbsfähig zu bleiben. Der jährliche Verlust von Steuereinnahmen beläuft sich hierfür auf rund 450 Mio. €.

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