Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Agrardiesel

Als Agrardiesel bezeichnet man in Deutschland Dieselkraftstoff, der in der Land- und Forstwirtschaft verbraucht wird. Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Imkereibetriebe können auf Antrag von der Energiesteuer auf Agrardiesel (Gasöl) entlastet werden.

Der volle Steuersatz für Dieselkraftstoff betrug 2025 47,04 Cent pro Liter. Bis zum 29. Februar 2024 lag die Entlastung für landwirtschaftliche Betriebe bei 21,48 Cent pro Liter, von März bis Dezember 2024 bei 12,888 Cent und für das Jahr 2025 waren es nur noch 6,444 Cent pro Liter. Im Durchschnitt erhält ein Betrieb ab 2026 mit der vollen Entlastung von 21,48 Cent pro Liter, etwa 2.790 Euro pro Jahr – abhängig von Größe, Art und Bewirtschaftungsform des Betriebs. Die Steuerentlastung erfolgt im Rahmen eines nachgelagerten Entlastungsverfahrens. Die Betriebe müssen einen Antrag stellen, die Steuererstattung erfolgt dann in der Regel im Jahr nach Verwendung des Diesels.

Die Verwendung von Biodiesel und Pflanzenöl in der Land- und Forstwirtschaft ist nach dem Energiesteuergesetz steuerfrei. Die Steuerrückerstattung beim Einsatz dieser Kraftstoffe erfolgt wie beim Agrardiesel, wobei aber kein Selbstbehalt sowie keine Deckelung vorgesehen ist. Der Selbstbehalt und die Deckelung wurden allerdings auch seit 2008 bei Dieselkraftstoffen ausgesetzt.

Die Besteuerung von Diesel sowie die Rückvergütung wird in den einzelnen EU-Staaten unterschiedlich gehandhabt.

Ein Landwirt in Deutschland zahlt mit rund 26 Cent pro Liter deutlich mehr Steuern für Diesel, als Landwirte in anderen EU-Staaten. Ein französischer Landwirt zahlt 18,2 Cent pro Liter, ein dänischer 7,1, ein italienischer 13,6 und ein belgischer 0,0.

Deshalb ist dieses Agrardieselgesetz für deutsche Landwirte von Bedeutung um wettbewerbsfähig zu bleiben.

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