Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Flurform

Grundrissgestaltung der Flur, bezogen auf den Verlauf der besitzrechtlichen Grenzen der Parzellen und Parzellenverbände, auch Besitzliniengefüge genannt. Es ist meist nicht identisch mit dem sichtbaren Liniensystem der Nutzungsgrenzen, dem Muster der Landnutzung, denn eine Besitzparzelle kann z.B. mit mehreren Ackerfrüchten besetzt sein, umgekehrt aber kann sich eine Frucht (etwa durch Pacht oder im Rah­men von Zelgenwirtschaft) auch über viele Besitzparzellen erstrecken. Ein Schluß von dem Landnutzungsmuster, wie es sich in Luftbildern anschaulich darstellt, auf die Flurform ist daher nur unter Vorbehalten möglich. Die Flurform erschließt sich zuverlässig nur durch Kataster, Flurbücher und ähnliche Urkunden.

Unterschieden wird nach der Form (Blöcke, Streifen), Größe (Breit-, Lang-, Kurz-), der Anordnung der Parzellen (z.B. gleichlaufend, radial). Ferner sind die Lage der Parzellen in der Flur (z.B. Gemengelage), die Relieforientierung und die genetischen Merkmale (Alter, Art der Entstehung) von Bedeutung:

Die Entstehung einer Flur ist häufig gekennzeichnet durch die Ausweitung eines Flurkerns oder auch die Reduktion der Fläche. Danach können Kernflur und Ausbauflur, ferner partielle oder totale Flurwüstungen für aufgegebene Fluren bzw. Flurteile unterschieden werden. Kernflur und Ausbauflur unterscheiden sich durch ihre Lage zur Siedlung und durch ihre unterschiedliche Flurformen und häufig auch durch die Anlage des Wegenetzes sowie unterschiedliche Bewirtschaftung.

Die Einflussgrößen, die die Entstehung und die räumliche Verteilung einzelner Flurformtypen bedingen, sind sehr vielfältig.
Dazu gehören:

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