Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Gemengelage

Die gestreute, mit dem Besitz anderer Betriebe vermengte Lage des Besitzes. Entsprechend fehlt in der Regel der Hofanschluß zur Flur oder er besteht nur teilweise, d.h. von einer Parzelle. Die Aufsplitterung konnte in Regionen Südwestdeutschlands bis zu über 100 Parzellen betreffen. In den Zeiten der Ochsen- und Pferdegespanne wurden für die Zurücklegung der Wegstrecken zwischen 25 und 35 % der gesamten Arbeitszeit benötigt.
Die Streuung der Parzellen stellte und stellt andererseits einen gewissen Risikoausgleich dar, etwa bei Mäusefraß und Schädlingsbefall oder bei ungleich verteilten Witterungsunbilden. Oft gehört zu dieser Variante der Parzellenlage eine Haufensiedlung.

(s. a. Arrondierung)

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