Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Flur

Die gesamte parzellierte, besitzmäßig einem oder mehreren landwirtschaftlichen Betrieben zugeordnete agrarische Nutzfläche (Äcker, Wiesen, Weiden) einer Siedlung oder eines Siedlungs- und Wirtschaftsverbandes. Eng mit der Siedlung verbundene Gärten gehören ebensowenig zur Flur wie auch Allmendland und geschlossenes Waldland. 

Grundelement der Flur ist die Parzelle als kleinster Besitzeinheit in der Flur, amtlich heute Flurstück genannt. Form und Anordnung der Besitzparzellen der Flur ergeben die Flurform.

Das Erscheinungsbild der Flur wird zusätzlich durch Elemente wie Feldeinhegungen (Hecken, Wallhecken, Gräben, Zäune), Ackerterrassen, Raine, Feldscheunen u.a. geprägt.

(s. a. Allmende, Gemarkung)

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