Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Exportabgabe

Einige Marktorganisationen für Agrarprodukte der EU enthalten die Möglichkeit, eine Exportabgabe bei der Ausfuhr in Drittländer zu erheben, wenn die Weltmarktpreise über dem EU-Preisniveau liegen. Diese Abgabe soll eine übermäßige Ausfuhr verhindern und die Versorgung des EU-Binnenmarktes sicherstellen.

(s. a. Ausfuhrerstattung)

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