Exportabgabe
Einige Marktorganisationen für Agrarprodukte der EU enthalten die Möglichkeit, eine Exportabgabe bei der Ausfuhr in Drittländer zu erheben, wenn die Weltmarktpreise über dem EU-Preisniveau liegen. Diese Abgabe soll eine übermäßige Ausfuhr verhindern und die Versorgung des EU-Binnenmarktes sicherstellen.
(s. a. Ausfuhrerstattung)