Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Ausfuhrerstattung

Ausgleich der Differenz zwischen dem hohen EU-Verkaufspreis für Agrarerzeugnisse und dem niedrigeren Weltmarktpreis, der den Landwirten beim Export in Drittstaaten gewährt wird. Ausfuhrerstattungen sind variable Subventionen, die den Bauern einerseits Mindestpreise garantieren, es andererseits ermöglichen, Agrarüberschüsse der Europäische Union auf dem Weltmarkt abzusetzen. Insofern stellen Exporterstattungen Beseitigungskosten für Überschüsse dar.

Ausfuhrerstattungen sind das Gegenstück zu Abschöpfungen bei der Einfuhr von Agrarprodukten in die EU.

Rechtliche Grundlagen für die Gewährung von Ausfuhrerstattungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse sind die Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation VO (EU) Nr. 1308/2013 und die Handelsregelung für aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen hergestellte Waren VO (EU) Nr. 510/2014. Darin sind auch Besonderheiten zur Ausfuhrerstattung für landwirtschaftliche Erzeugnisse geregelt.

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