Erstattung
Beihilfen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zur Förderung von Exporten (Ausfuhrerstattung), wobei der Unterschied zwischen dem (höheren) EU-Marktpreis und dem (niedrigeren) Weltmarktpreis ausgeglichen wird. Daneben bestehen Produktionserstattungen, die EG-Erzeugern der Verarbeitungsindustrie gewährt werden, wenn sie EG-Vorprodukte verwenden trotz der Konkurrenz billiger Importe. Nutznießer beider Erstattungsformen sind vorwiegend Exporteure, Händler, Transportunternehmen, Lagerhausbesitzer und Ernährungsindustrie.
Im Zuge der Reformen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU wurden die Ausfuhrerstattungen für landwirtschaftliche Produkte bis zum Jahr 2014 vollständig abgeschafft.