Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Einzelsiedlung

Oft synonym für Einzelhof gebrauchter Begriff für eine isolierte Wohn- und Wirtschaftseinheit. Teilweise werden auch in direkter Nachbarschaft liegende "Paarhöfe", "Zwiehöfe", "Hofpaare" oder "Doppelhöfe", die oft aus der Teilung eines Urhofes entstanden sind und eine mit entsprechenden Teilungsmerkmalen versehene Flur nutzen, aber keine gemeinsame Wohnplatzgestaltung besitzen, dazugerechnet.
Einzelsiedlungen standen oft am Anfang von Entwicklungen zu Gruppensiedlungen. Ausschlaggebend für derartige Entwicklungen dürften hauptsächlich ein zunächst vorhandener Mangel an Siedlern und die folgende Zunahme der Bevölkerung gewesen sein. Andererseits sind Einzelsiedlungen auch sekundär durch das Zusammenlegen aller Betriebe von Gruppensiedlungen entstanden.

Demgegenüber ist eine Einzelhofsiedlung nach dem Historischen Lexikon der Schweiz ein mehr oder weniger großes Gebiet, in dem nur Einzelhöfe vorkommen (Siedlung). Einzelhöfe bestehen aus einer einzigen, meist landwirtschaftllichen Wohn- und Arbeitsstätte und werden gewöhnlich nur von einer Familie bewohnt und bewirtschaftet. Sie können aus einem einzigen, mehrfunktionalen Gebäude (Einhof), aus zwei Gebäuden, meist Wohn- und Ökonomiegebäude (Zwei- oder Zwiehof), oder aus mehreren Gebäuden (Gruppenhof) gebildet sein. Die Hauptgebäude mit Wohnfunktion liegen in der Einzelhofsiedlung mindestens 100 m voneinander entfernt, andernfalls handelt es sich um eine Gruppensiedlung. Ein Sonderfall der Einzelhofsiedlung ist die Streusiedlung. Sie besteht aus Einzelhöfen, bei denen die spezialisierten Ökonomiegebäude mehr oder weniger regelmässig über die ganze landwirtschaftliche Nutzfläche verteilt sind; dadurch entsteht ein relativ dichtes Siedlungsmuster aus Einzelgebäuden.

Ursachen für die Bildung von Einzelsiedlungen:

Nach Born (1977) bildet der Typ Einzelsiedlung in Mitteleuropa keine besonders häufige Form ländlicher Siedlung. Sie steht vor allem im Zusammenhang mit Ausnahmesituationen, wie sie bei Landnahme oder nach Wüstungsvorgängen gegeben sein können, durch bestimmte Naturausstattungen hervorgerufen werden, aus rechtlicher Benachteiligung erwachsen oder sich im Durchsetzen rechtlicher Vorrangstellungen äußern.

(s. a. Streusiedlung, Gruppensiedlung, ländliche Siedlung, ländliche Siedlungsform)

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