Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Aussiedlung

Verlegung eines landwirtschaftlichen Betriebes oder nur seines Wirtschaftsteiles (Teilaussiedlung) aus geschlossener, in der Regel beengter Ortslage in die freie Feldmark oder an den Ortsrand. Die neue Hofstelle (Aussiedlerhof) liegt dort auf arrondiertem (zusammengelegtem) Besitz. Zur ökonomischeren Versorgung mit technischer Infrastruktur werden häufig Hofgruppen gebildet. Zwischen 1956 und 1965 wurden in der damaligen Bundesrepublik über 16.000 Aussiedlungen staatlicherseits gefördert, viele davon in Verbindung mit einer Aufstockung des Betriebes. Die Aussiedlung zählt zu den klassischen Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur und erfolgt gewöhnlich im Rahmen der Flurbereinigung.

Seit 1973 ist wegen des hohen Kostenaufwands eine staatliche Förderung nur dann möglich wenn erhebliches öffentliches Interesse daran besteht.

Kritik zielte auf die Zersiedlungswirkung, die unzeitgemäße soziale Isolation der Aussiedlerfamilien und die hohe finanzielle Förderung einzelner Familien.

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