Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Einzelunternehmen

Bezeichnung für eine Rechtsform landwirtschaftlicher Betriebe, die von einer einzelnen natürlichen Person selbständig betrieben werden. Grundsätzlich ist das Einzelunternehmen dadurch gekennzeichnet, dass der Inhaber sein Unternehmen ohne Gesellschafter führt. Der Einzelunternehmer haftet unbeschränkt und allein für die Verbindlichkeiten seines Unternehmens mit seinem Betriebs- und auch mit seinem Privatvermögen.

Nach Rechtsformen betrachtet dominieren in Deutschland die landwirtschaftlichen Einzelunternehmen, die in der Regel als Familienbetriebe geführt werden. So zählten nach Ergebnissen der zuletzt für 2016 vorliegenden Agrarstrukturerhebung 89 Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe Deutschlands zu den Einzelunternehmen und 9 Prozent zu den Personengesellschaften. 2 Prozent der Betriebe gehörten zur Rechtsform der juristischen Personen (GmbH, Genossenschaft, AG). 

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