Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Nachbau

1. Der Anbau von Kulturpflanzen in der Fruchtfolge im Anschluss an agrartechnische oder chemische Maßnahmen.

2. Der Anbau von Saat- oder Pflanzgut aus betriebseigener Vermehrung von zertifizierten Sorten.

Während es in der Vergangenheit gestattet war, kostenfrei nachzubauen, ist dem Züchter (Sortenschutzinhaber) mit einer Novellierung des deutschen Sortenschutzgesetzes ab der Herbstaussaat 1997 die Möglichkeit eingeräumt, vom Landwirt Nachbaugebühren zu verlangen, die auf der Basis von Vereinbarungen zwischen den Wirtschaftsverbänden der Züchter und Landwirte erhoben werden können. Kleinerzeuger (Landwirte mit < 16 ha Getreide- und/oder < 5 ha Kartoffelanbaufläche) müssen keine Gebühren bezahlen. Die Regelung soll die steigenden Aufwendungen für Forschung und Entwicklung der vorwiegend mittelständischen deutschen Pflanzenzüchter besser honorieren und deren internationale Wettbewerbsfähigkeit erhöhen.

Das Thema „Nachbau von Saatgut“ wird seit Jahren kontrovers diskutiert: Organisationen, welche die Interessen der nicht-industriellen Landwirtschaft vertreten, etwa die ABL, sprechen sich regelmäßig dagegen aus, das Recht der Landwirte auf einen „freien Nachbau“ der von ihnen bereits verwendeten Sorten einzuschränken. Sollte es zu einer großflächigen Freisetzung von gentechnisch veränderten Sorten von Kulturpflanzen wie Raps oder Wintergetreide kommen, dann werde, so sagen auch Vertreter des Deutschen Bauernverbandes, ein eigener Nachbau aus patentrechtlichen Gründen nicht mehr möglich sein, wodurch es zu erheblichen zusätzlichen Belastungen für die Betriebe kommen würde. Nachbau wird nicht nur über Sorten- und Patentschutz durch Gebühren erschwert, sondern auch durch genetische Mechanismen bei Pflanzenzüchtungen der großen Saatgutkonzerne: „Hybridsorten“, die mittels Kreuzung von Inzuchtlinien erzeugt werden, sind nicht samenfest, die gleiche Hybridsorte kann nur durch die erneute Kreuzung der Inzuchtlinien erzeugt werden. Um Sortenschutz und Patentrechte zu umgehen, können „freie“ Sorten verwendet werden: Als „freie Sorten“ oder auch „freies Saatgut“ werden Pflanzensamen und die hieraus wachsenden Pflanzen bezeichnet, die gemäß den Bestrebungen verschiedener Initiativen für jeden Menschen bedingungslos zu jedweder möglichen Nutzung freigegeben sind.

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