Kleinerzeuger
Kategorie von landwirtschaftlichen Betrieben, die von der Pflicht zur Flächenstilllegung im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik befreit sind. Auf ihrer Anbaufläche dürfen höchstens 92 t Getreide geerntet werden. Kleinerzeuger erhalten für den Anbau von Getreide, Ölsaaten, Eiweißpflanzen oder Öllein nur eine einheitliche (geringere) von Getreide abgeleitete Ausgleichszahlung.