Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Ertragsgesetze

Als Ertragsgesetze werden die Gesetze bezeichnet, in denen Erkenntnisse der modernen Pflanzenproduktion, also die Bedeutung und Wirkung von Pflanzennährstoffen, formuliert worden sind. Justus von Liebig (1803-1873) war 1855 einer der ersten, der erkannte, daß zum Erlangen von gutem Pflanzenwachstum und Ertrag kein Wachstumsfaktor (Wasser, Luft, Temperatur, Licht etc.) oder Nährelement fehlen darf, da der Mangel eines Faktors nicht durch andere ausgeglichen werden kann. Dies faßte er im Gesetz vom Minimum zusammen: Wachstum und Ertrag einer Pflanze werden von demjenigen Nährelement oder Wachstumsfaktor bestimmt, der ihr in geringster Menge (Minimum) zur Verfügung steht. Anders formuliert: Der Ertrag steigt solange proportional mit dem Minimumfaktor an, bis der theoretische Höchstertrag erreicht ist. Das Minimum wird häufig durch die "Minimumtonne" veranschaulicht, bei der die niedrigste Daube den Wasserspiegel begrenzt.

Das Minimumgesetz muß nach heutigen Erkenntnissen im Zusammenhang mit dem Gesetz vom abnehmenden Ertragszuwachs (1768 von Turgot formuliert) gesehen werden. Mitscherlich belegte es mit Versuchsreihen und äußert: „Das Pflanzenwachstum und der Ertrag richten sich in erster Linie nach dem im Minimum vorhandenen Nährstoff oder Wachstumsfaktor, doch sind an der Ertragshöhe gleichzeitig noch andere Nährstoffe oder Wachstumsfaktoren mitbeteiligt.“

Mit zunehmendem Aufwand der Produktionsfaktoren steigt der Rohertrag zwar zunächst rasch, dann aber nur noch langsam an und läßt sich nicht mehr erhöhen, geht u.U. sogar zurück (z.B. durch Überdüngung oder übermäßigem Einsatz von teuren Maschinen und Arbeitskräften). Dies bedeutet, daß der Reinertrag (Landrente), der nach Abzug aller Aufwandskosten vom Rohertrag bleibt, nur bis zu einem bestimmten Punkt steigt, dann aber sinkt und sogar in Verlust übergeht. Dieser Entwicklung kann nur durch steigende Marktpreise, durch Subventionen oder durch die Umstellung auf eine andere Produktionsrichtung mit günstigeren Ertrags-Kosten-Verhältnissen begegnet werden.

Ökonomisch entscheidend ist nicht so sehr die Nutzungsintensität (= Höhe des Rohertrages), sondern die Landrente (= Reinertrag).

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