Wirtschaftsdünger
Bei der Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere fallen je nach Aufstallungsart, Einstreumenge und Entmistungsverfahren Festmist und Jauche oder Gülle an.
Festmist, Jauche: Festmist entsteht durch Vermischung von Kot und Harn mit Einstreu. Der von der Einstreu nicht aufnehmbare Harn fließt als Jauche ab.
Gülle: Gülle, auch Flüssigmist genannt, ist ein Kot-Harn-Gemisch. Die im Stall anfallende Gülle läuft von dort entweder stetig in einen außerhalb des Stalles befindlichen Lagerbehälter ab oder wird vorübergehend aufgestaut.
Der Anfall von Kot und Harn hängt im wesentlichen von der Art und dem Lebendgewicht der aufgestallten Nutztiere ab. Der Anfall an Festmist wird zudem von der Einstreumenge mitbestimmt.
Tierart | Festmist | Jauche | ||
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dt/Monat | m³/Monat | m³/Monat | ||
Rinder | 1 GV | 5,5 – 10,5 | 0,75 – 1,00 | 0,5 – 0,6 |
Schweine | 1 GV | 5,5 – 10,5 | 0,75 – 1,00 | 0,5 – 0,6 |
Legehennen | 1.000 St. | 18 | 2,25 | - |
Eigenschaften von Wirtschaftsdünger:
- Hoher Sauerstoffbedarf (unbehandeltes Hausabwasser - rd. 300 mg BSB5/l, Gülle - rd. 25.000 mg BSB5/l)
- Hoher Nährstoffgehalt (der Nährstoffgehalt von Rinder- und Schweinegülle liegt für Stickstoff 60-75 mal, für Phosphat 50-100 mal höher als im unbehandelten Hausabwasser.
- Neutraler pH-Wert (pH-Wert von Jauche und Gülle liegt bei 7 - 8, somit neutral bis leicht alkalisch)
Auswirkungen auf das Grundwasser:
Gelangen Jauche, Gülle oder deren Abbauprodukte in das Grundwasser, so wird dies verunreinigt. Von den in das Grundwasser gelangenden Nährstoffen beeinträchtigt insbesondere das leicht lösliche Nitrat (NO3) die Güte des Grundwassers und schränkt seine Verwendung als Trinkwasser ein. Der derzeit gültige Höchstwert für Trinkwasser beträgt 50 mg Nitrat pro Liter. Für die menschliche Gesundheit ist nicht das Nitrat an sich gefährlich, sondern die Bildung von Nitrosaminen, die zu den krebserregenden Stoffen zählen, oder von Nitrit, das zur Blausucht bei Säuglingen führen kann. Daneben entzieht der Abbau der organischen Bestandteile auch dem Grundwasser Sauerstoff. Schließlich können mit Jauche und Gülle auch Keime und Krankheitserreger in das Grundwasser gelangen.
Ausbringung von Festmist:
Im Gegensatz zur Gülle werden mit dem Festmist relativ große Mengen an organischer Substanz ausgebracht. Festmist entfaltet seine volle Wirkung erst nach Einarbeitung und intensiver Vermischung mit dem Boden. Die Einarbeitungstiefe ist von der Bodenart abhängig, wobei auf Sandböden 15 - 20 cm, auf schweren Böden 10 - 15 cm zu empfehlen. Die Festmistgabe beträgt i.a. 200 - 400 dt/ha im Abstand von 2 - 3 Jahren. Im Fassungsbereich von Trinkwasserschutzgebieten ist die Ausbringung von Festmist verboten.
Festmist erhöht die Wasserspeicherfähigkeit leichter Böden, lockert schwere Böden (bessere Bodenstruktur und Durchlüftung sowie schnellere Erwärmung) und er hilft, Nährstoffe zu binden.
Ausbringung von Gülle:
Die Begüllung von Agrarflächen muß geschehen in Abhängigkeit von Vegetationszeit, Fruchtart, Relief, Wassersättigung des Bodens, Abstand von Oberflächengewässern und unter Beachtung des Trinkwasserschutzes. (Düngeverordnung)