Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Besitz

Rechtsbegriff, der die tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache bedeutet und dem Eigentum, bei dem kein tatsächliches, sondern ein rechtliches Verhältnis vorliegt, gegenübergestellt. Folglich ist Bodenbesitz im Bereich der Landwirtschaft gleichzusetzen mit Bodenbewirtschaftung. Der Unterschied zwischen Eigentum und Besitz wird beim Begriff Pacht am deutlichsten. Der Verpächter bleibt dabei Eigentümer, schränkt aber seine Verfügungsgewalt zugunsten des Pächters, also dem Bewirtschafter und Besitzer ein. Eine Ausnahme bildet hier lediglich die Zwischenpacht und der daraus abgeleitete Typ des Zwischenpächters, der zwar als Pächter Besitzer von Grund und Boden ist, diesen aber nicht selbst bewirtschaftet, sondern weiterverpachtet.

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