EG-Nitratrichtlinie
Richtlinie (91/676/EWG ) zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen durch Nitrate aus landwirtschaftlichen Quellen. Zu diesem Zweck werden Normen für die Verwendung von Stickstoffverbindungen auf landwirtschaftlichen Flächen und für bestimmte landwirtschaftliche Produktionsverfahren aufgestellt. U.a. wird ein Grenzwert für organischen Dünger-Stickstoff von 170 kg pro Hektar festgesetzt, der nur unter bestimmten Umständen überschritten werden darf.
Die Nitratrichtlinie ist eines der Schlüsselinstrumente für den Schutz der Gewässer vor der Nitratbelastung durch die Landwirtschaft.
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