Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Europäische Gemeinschaften

Gemeinsame Bezeichnung für die Europäische Gemeinschaft (EG), die bis zur Vertragsänderung vom 1. 11. 1993 (Maastrichter Vertrag) Europäische Wirtschaftsgemeinschaft hieß, die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl und die Europäische Atomgemeinschaft. Die für alle drei Gemeinschaften oftmals anzutreffende Bezeichnung »Europäische Gemeinschaft« stammt aus dem politischen Bereich; durch ihre Einbürgerung und Verwendung sollte die politische Einheit der in den EG zusammengeschlossenen Staaten betont werden. Während formalrechtlich die drei EG selbstständig nebeneinander, mit eigener Rechtspersönlichkeit und eigenen Zuständigkeiten bestanden, waren sie durch gemeinsame Organe, gemeinsame vertragliche Bestimmungen und die durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes anerkannten allgemeinen Rechtsgrundsätze miteinander verbunden. Mit dem Lissabonner Vertrag hat die Europäische Union eine eigene Rechtspersönlichkeit bekommen und damit als Rechtsnachfolgerin die EG abgelöst.

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