Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Betriebsform

1. Die Gesamterscheinung eines Betriebes, die sich aus der Kombination folgender Merkmale ergibt:

Aus den unterschiedlichen Merkmalskombinationen ergeben sich beispielsweise folgende Betriebsformen: bäuerliche Familienbetriebe, Farmen, Güter, Plantagen, Produktionsgenossenschaften, Staatsgüter wie Domänen, Gestüte oder Sowchosen.

2. Nach Andreae (1983) die auf bestimmte Produktionsbedingungen und Wirtschaftsziele ausgerichtete Ausprägung der einzelbetrieblichen Organisationsform in der Landwirtschaft.

3. Die offizielle Agrarstatistik Deutschlands teilt die landwirtschaftlichen Betriebe produktionsorientiert nach dem Anteil der Standarddeckungsbeiträge für die Betriebszweige in fünf verschiedene Betriebsformen ein. Bei allen Betrieben der Landwirtschaft müssen mehr als 75 % des Standarddeckungsbeitrages des Betriebes aus der Landwirtschaft stammen. In den

Neben diesen Typen des Betriebsbereichs "Landwirtschaft" stehen die "Übrigen Betriebsbereiche" Gartenbau, Forstwirtschaft und die Kombinationsbetriebe. Der Betriebsbereich "Gartenbau" ist seinerseits untergliedert in die Bereiche "Gemüse", "Zierpflanzen", "Baumschulen" und "Gartenbauliche Gemischtbetriebe".

4. Gewöhnlich wird der Begriff gleichbedeutend mit Betriebstyp und häufig auch mit Betriebssystem verwendet; verschiedentlich bezeichnet "Betriebsform" als Unterscheidung zum Begriff "Betriebstyp" alleine die Eigentumsverhältnisse an den Produktionsmitteln.

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