Zuchttier
Üblicherweise ein reinrassiges Nutztier, das der vom Menschen kontrollierten Fortpflanzung von Tieren dient durch gemeinsames Halten geschlechtsreifer Tiere verschiedenen Geschlechts, durch gezielte Anpaarung oder das Heranziehen eines bestimmten Tieres zum Decken oder durch Anwendung anderer Techniken der Reproduktionsmedizin.
Nach dem deutschen Tierzuchtgesetz (TierZG) ist ein Zuchttier:
- ein Tier, das in einem Zuchtbuch eingetragen ist (eingetragenes Zuchttier),
- ein Tier, das selbst in der Hauptabteilung eines Zuchtbuches eingetragen ist oder vermerkt ist und dort eingetragen werden kann (reinrassiges Zuchttier), oder
- ein Tier, das in einem Zuchtregister eingetragen ist (registriertes Zuchttier)
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