Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Vermarktung

Mit Vermarktung wird der gesamte Wirtschaftsbereich zwischen Erzeugern und Verbrauchern von Gütern bezeichnet. Sie ist somit eine dem Produzenten (hier dem Landwirt) nachgelagerter Bereich. Die Vermarktung hat die grundsätzliche Aufgabe, Divergenzen zwischen Produktion und Verwendung auszugleichen, d.h. die Produkte in der richtigen Menge (quantitativer Ausgleich), zur richtigen Zeit (zeitlicher Ausgleich), am richtigen Ort (räumlicher Ausgleich) und in der gewünschten Beschaffenheit (qualitativer Ausgleich) bereitzustellen.

In der Ernährungswirtschaft ist die Vermarktung die letzte Stufe der Lebensmittelkette (agrifood chain), bevor die Nahrungsprodukte den Konsumenten über Groß- und Einzelhandel erreichen.

Wichtige Vermarktungswege für Agrarprodukte sind Direktvermarktung und indirekte oder mehrstufige Vermarktung über Erzeugergemeinschaften, Privathandelsfirmen und Genossenschaften. Es ist häufige Praxis, daß Landwirte gleichzeitig den direkten und den indirekten Absatzweg wahrnehmen.

Die einzelnen Funktionen der Absatzwirtschaft können nach technischen und ökonomischen Aufgaben unterschieden werden:

Funktionen der Absatzwirtschaft
Funktionen der Absatzwirtschaft

Die Vermarktung von Gütern der Agrar- und Ernährungswirtschaft unterliegt aus technischen und ökonomischen Gründen erheblichen Veränderungen. Zur Verringerung oder Vermeidung von Reibungsverlusten bei diesem Strukturwandel nimmt der Staat in vielfältiger Weise Einfluss.

(s. a. Vertragslandwirtschaft)

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