Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Nebenerwerbslandwirtschaft

Je nach Einstellung, Intention und Fachwissen des Anwenders unterschiedlich interpretierter Begriff. In der wissenschaftlichen Diskussion und in der Öffentlichkeit wird dieser Fachausdruck oftmals als ein "negativer Begriff [verwendet], der lediglich die Haupterwerbstätigkeit ausschließt" (Streiffeler 2009). Unter Experten wird die Nebenerwerbslandwirtschaft "als eine Erwerbsform [charakterisiert], bei der die Landwirte neben dem landwirtschaftlichen Erwerb mindestens einem weiteren nicht landwirtschaftlichen Erwerb nachgehen" (Doluschitz 2003).

Ganz allgemein bedeutet die Bewirtschaftung eines Nebenerwerbsbetriebs, dass die Nebenerwerbslandwirte neben der Bewirtschaftung ihres Betriebs eine außerlandwirtschaftliche Erwerbstätigkeit haben, der sie hauptberuflich nachgehen. Demzufolge bedeutet Nebenerwerbslandwirtschaft "auf dem Hof zu leben - aber nicht vom Hof leben zu müssen" (Rieder 1991). Als wichtiges Ergebnis einer Untersuchung in Baden-Württemberg (Schwenninger/Doluschitz, 2003) wird die Tatsache angesehen, dass die Nebenerwerbslandwirtschaft eine dauerhafte Erwerbsform darstellt, die vorwiegend aus Freude an der landwirtschaftlichen Tätigkeit betrieben wird und nicht die letzte Station vor der Betriebsaufgabe ist. Auch stellt die Nebenerwerbslandwirtschaft danach einen wichtigen Baustein einer vielfältig strukturierten Landwirtschaft dar.

Die offizielle Definition der Nebenerwerbslandwirtschaft wurde im Laufe der Jahre mehrmals verändert. Die europäische Definition wurde im Jahr 2003 eingeführt. Nach dieser Bestimmung gelten landwirtschaftliche Einzelunternehmen ab zwei Hektar (ha), mit weniger als einer Arbeitskraft (AK) als Nebenerwerbsbetrieb. Als weiteres Merkmal ist die Höhe des Gesamtstandarddeckungsbeitrags – gemessen in europäischen Größeneinheiten (EGE) – für die Einteilung ausschlaggebend. In einem Nebenerwerbsbetrieb sollte dieser mehr als acht EGE und weniger als 16 EGE (eine EGE entspricht 1.200 Euro) betragen.

Die oben beschriebenen Veränderungen bei der Klassifikation der Erwerbsformen haben zur Folge, dass die statistischen Zahlen von Nebenerwerbsbetrieben aufgrund der unterschiedlichen Erfassungsgrenzen nicht uneingeschränkt miteinander vergleichbar sind.

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