Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Marschhufendorf

Durch das Hufenprinzip geprägte planmäßige Reihensiedlung oftmals infolge systematischer Kolonisierung und vor allem der Eindeichung von See- und Flussmarschen. Daher ist die Verbreitung der Marschhufendörfer auf die Küstenlandschaften der Nordsee und die Uferrandzonen der Unterläufe der großen Flüsse, die in die Nordsee münden, beschränkt.

Die Marschhufendörfer gibt es besonders in den Niederlanden und etwa seit dem 10. Jahrhundert (Angaben variieren) in Norddeutschland in den Gebieten, in denen Niederländer mit ihren Wasserbau-Kenntnissen an der Entwässerung maßgeblich mitwirkten. Beispielsweise überließ 1106 oder 1113 der Bremer Erzbischof in der Wesermarsch bei Bremen (Vahr) Holländern Land zur Kultivierung (Hollerkolonisation).

Die Probleme bei der Erschließung erwuchsen aus der Notwendigkeit des Hochwasserschutzes und der Entwässerung, d.h. dem Bau und dem Unterhalt von Gräben und Deichen. Um die Arbeitsbelastung durch die Pflicht der Deicherhaltung möglichst gering zu halten, wurden die 48 ha großen Hufenstreifen möglichst schmal und lang angelegt.

Die Mittelachse der Siedlung bildet neben der Straße mindestens ein, in manchen Fällen auch zwei Gräben, die langgestreckte topographische Objekte sind, an denen sich das Marschhufendorf ausrichtet. Siedler erhielten streifenförmige Stücke des Landes in der Größe einer Hufe, die sie urbar machten beziehungsweise rodeten. Am Weg und Hauptgraben wurden die Höfe errichtet, auf der dahinter liegenden Fläche wurde Landwirtschaft (häufig als Weidewirtschaft) betrieben. Am Ende der Hufe blieben häufig noch Wald beziehungsweise dessen Reststücke erhalten, an den man sich im Laufe der Zeit bei Bedarf an neuen Nutzflächen „heranarbeitete“. Die Abgrenzungen einzelner Hufe untereinander waren Gräben, woher die Bezeichnung Grenzgraben stammt.

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