Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Landschaftsplanung

Ganzheitlich orientierte ökologisch-gestalterische Planung mit Vorsorge-Charakter, die neben dem konservierenden Flächenschutz das wichtigste Instrument der Landespflege darstellt. Als "schutzgutübergreifende" und "querschnittsorientierte" Leitplanung des raumbezogenen Umweltschutzes nimmt sie eine Bündelungsfunktion für zahlreiche Einzelaktivitäten und Fachbeiträge zum Umwelt- und Naturschutz wahr. Wichtigste gesetzliche Grundlagen in Deutschland sind das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)und die Naturschutzgesetze der Bundesländer.

Die Schutzgüter des BNatSchG (Boden, Wasser, ästhetische Qualitäten usw.) sind zum Teil "freie" Güter, die bei einer Inanspruchnahme nicht bezahlt werden müssen. Da ökonomische Anreize zur nachhaltigen Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen weitgehend fehlen, sind diese Ressourcen besonders durch Übernutzung gefährdet. Dies begründet die Notwendigkeit für die Regelung des Verhältnisses von Naturnutzung und -schutz durch die bestehenden Umweltgesetze und damit auch für die gesetzliche Verankerung vorsorgender Planung.

Aufgaben der Landschaftsplanung:

Die Ziele und die erforderlichen Maßnahmen, die in der Landschaftsplanung formuliert werden, richten sich an Personen und Institutionen, die beruflich oder privat mit Plänen, Entscheidungen oder Handlungen befaßt sind, die mittelbar oder unmittelbar Natur und Landschaft betreffen.

Landschaftspläne sind immer dann notwendig, "sobald und soweit dies aus Gründen des Naturschutzes und der Landschaftspflege erforderlich ist". Dies trifft in der Regel zu

Landschaftspläne sind bislang noch nicht in befriedigendem Maße umgesetzt worden. Der Hauptgrund wird darin gesehen, daß die vorgeschlagenen Maßnahmen häufig einseitig naturschutzfachlich begründet sind, also kaum Rücksicht auf die Agrarraumfunktion "effiziente Biomasseproduktion" und somit auch nicht auf die Interessen und wirtschaftlichen Möglichkeiten der Eigentümer bzw. Bewirtschafter genommen wird.

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