Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Landschaftsbild

Landschaftsbild, oft auch synonym zu Landschaftscharakter, ist die sinnlich wahrnehmbare Gesamtheit der landschaftsprägenden Einzelelemente eines unterschiedlich großen Ausschnittes der Erdoberfläche. Visuell wahrnehmbar sind in Landschaften Größe, Formen, Farben, stoffliche Beschaffenheit, äußere Gliederung, Vielfalt und Abwechslungsreichtum von Landschaftselementen. Zusammen mit von anderen Sinnen aufnehmbare Eigenschaften (Düfte, Gerüche, Aerosole, Lufttemperaturen, Schwüle und Frische, Luftbewegungen) bilden sie die Erlebnis- und Erfahrenswerte der Landschaft und wirken auf die Psyche und den Gesamtorganismus des Menschen ein.

Das Landschaftsbild beinhaltet neben den objektiv darstellbaren Strukturen der realen Landschaft auch subjektiv-ästhetische Wertmaßstäbe des Betrachters.

Im ländlichen Raum besitzt seit jeher die Landwirtschaft wesentlichen Einfluss auf das Landschaftsbild. Ihre Spezialisierung und Intensivierung führte in den letzten Dekaden - analog zu den Verlusten an Biodiversität seit der Mitte des 20. Jahrhunderts - in vielen Agrarlandschaften zu einem Verlust der landschaftlichen Vielfalt, die zuvor in Jahrhunderten landwirtschaftlicher Nutzung entstanden war. Besonders durch Flurbereinigungen wurden Standortunterschiede nivelliert, verschwanden belebende und gliedernde Landschaftselemente oder gingen in die Agrarlandschaft eingestreute naturnähere Biotope verloren.

Zur Bewertung des Landschaftsbildes, das vor allem für die Erholungseignung von Bedeutung ist, können "objektive" und subjektive Ansätze herangezogen werden. Erstere sind Verfahren, bei denen gewöhnlich aus verschiedenen Parametern eine Kennzahl errechnet wird, die den Landschaftswert ausdrücken soll. Solche Parameter sind beispielsweise:

Beispielparameter zur Ermittlung des Landschaftswertes

  • Randzahl (Wald- und Gewässerränder [m/km²]
  • freizeitorientierte Infrastruktur und Erreichbarkeit des Gebietes
  • Reliefenergie
  • Wegenetz
  • Nutzungsarten
  • Bevölkerungsdichte
  • Klimafaktoren
  • Lärmfreiheit
  • störende Faktoren
  • Sehenswürdigkeiten usw.

Auf eine (fragwürdige) Objektivierung wird bei Verfahren der visuellen Landschaftsbildbewertung verzichtet. Hierbei werden Testpersonen bestimmte definierte Landschaftsfotos vorgelegt und Wertzuweisungen somit empirisch ermittelt.

Danach leisten folgende Landschaftselemente und Landnutzungstypen einen hohen Beitrag zum Freizeit- und Erholungswert einer Landschaft, vor allem dann, wenn sie als Nutzungsmix vorkommen:

Landschaftselemente und Landnutzungstypen,
die den Freizeit- und Erholungswert einer Landschaft erhöhen

  • vielgestaltiger, naturnaher Wald
  • Kleinstrukturen (Hecken, Lesesteinhaufen)
  • Grünland
  • Fließgewässer
  • extensive Bodennutzung (Trockenrasen, Feuchtwiesen)
  • naturnahe Vegetation (Moore, Heiden, besondere Waldtypen)
  • Gewässerflächen
  • Reliefenergie

Aus Untersuchungen wird deutlich, daß eine Landschaft mit hoher Eignung für Erholungszwecke auch weitgehend den Anforderungen des Naturschutzes genügt. (Landschaftselemente)

Schutz des Landschaftsbildes

Der Schutz, besser die Bewahrung des Landschaftsbilds war Ausgangspunkt für die deutsche Naturschutzbewegung. Die von Ernst Rudorff wahrgenommenen Veränderungen in seiner Heimat führten zur Prägung des Begriffs Heimatschutz und 1904 zur Gründung des Deutschen Bundes Heimatschutz als erstem deutschen Naturschutzverband, der die Bewahrung des Landschaftsbilds als Kernaufgabe betrachtete. Bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts blieb der Schutz des Landschaftsbilds Kern der Naturschutzbestrebungen, erst nach und nach traten weitere Schutzziele wie die Erhaltung und Vernetzung von Lebensräumen oder der Schutz einzelner Umweltmedien dazu. Heute wird der Schutz des Landschaftsbilds als gleichwertiges Ziel neben anderen Schutzzielen betrachtet. Durch seine geringe Operationalisierbarkeit genießt er häufig nur geringe Aufmerksamkeit, wird aber in Fachdiskussion, beispielsweise beim Bau von Windenergieanlagen, zunehmend wieder untersucht, wobei die landschaftsästhetische Bewertung von Windenergieanlagen kontrovers ist. Unter dem Schlagwort Landschaftsverschandelung werden tatsächliche oder vermeintliche negative Veränderungen des Landschaftsbildes beschrieben (Verspargelung der Landschaft).

In Deutschland wird das Landschaftsbild sowohl in § 1 Abs. 5 BauGB wie auch in § 1 BNatSchG und den jeweiligen Landesgesetzen als eines der Güter beschrieben, an deren Schutz besonderes öffentliches Interesse besteht (so genanntes Schutzgut). Dabei wird im BNatSchG nicht der Begriff Landschaftsbild gebraucht, sondern dieser mit Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft umschrieben.

Naturschutzrechtliche Instrumente zum Schutz des Landschaftsbilds sind

Kritisch dabei ist die schlechte Objektivierbarkeit der individuellen Wahrnehmung des Landschaftsbilds. Um diese Probleme zu umgehen wurden und werden zahlreiche Kriterienkataloge zur Vereinheitlichung der Bewertung erarbeitet.

Weitere Informationen:

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