Großgrundbesitz
Eigentlich Großgrundeigentum; Konzentration umfangreichen Landbesitzes auf einen einzigen Eigentümer bzw. eine einzige Familie. In den großen Agrargebieten Außereuropas (z.B. Argentinien, Australien) beginnt Großgrundbesitz in der Regel erst bei 1.000 ha, in Europa bereits ab 100 ha.
(s. a. Besitz)