Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Europäische Kommission

Das ausführende Organ (Exekutive) der Europäischen Union. Zu ihren Kompetenzen gehören: Initiativrecht, d.h. das Recht, Vorschläge für "Gemeinschafts-Gesetze" vorzulegen (nur sie ist dazu bislang berechtigt), Kontrolle über die Anwendung des Gemeinschaftsrechts, Durchführungskompetenzen, Beteiligung an der Rechtsetzung, Sprecherin der Gemeinschaft nach außen. Die Kommission setzt sich zusammen aus einem von den Mitgliedstaaten im gegenseitigen Einvernehmen benannten Präsidenten und 20 von den Mitgliedstaaten vorgeschlagenen Kommissionsmitgliedern, die sich als Kollegium der Zustimmung des Parlaments stellen und anschließend von den Mitgliedstaaten einvernehmlich ernannt werden.Die Amtszeit der Kommission beträgt fünf Jahre. Jedes Kommissionsmitglied ist in bestimmten Sachgebieten federführend, die Beschlüsse werden jedoch von der Kommission als Kollegium gefasst. Die Mitglieder der Kommission sind von den Regierungen der einzelnen Partnerstaaten unabhängig und dürfen von ihnen keine Weisungen entgegennehmen. Nur das Parlament kann der Kommission das Mißtrauen aussprechen.

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