Erwerbskombination
Gleichzeitige Ausübung von landwirtschaftsbezogenen und außerlandwirtschaftlichen Beschäftigungen. Für die Landwirte kommt es angesichts des fortschreitenden Strukturwandels in vielen Teilen des ländlichen Raumes verstärkt darauf an, die Möglichkeiten der Erwerbskombination beziehungsweise der Mehrfachbeschäftigung konsequent zu nutzen. Dazu bieten sich unter anderem an:
- Aufnahme von Nebenerwerbstätigkeiten in ländlichen Gewerbe- und Dienstleistungsbereichen
- Übergang zum ökologischen Landbau, wenn die entsprechenden Voraussetzungen (Absatz, Vermarktungseinrichtungen, ausreichendes Arbeitspotential) gegeben sind
- Übernahme von Verarbeitungsaktivitäten und Direktvermarktung der erzeugten Produkte für Betriebe in der Nähe von Zentren (z.B. Bauernbrot, Frischfleisch, Gemüse)
- Übernahme von Naturschutz- und Landschaftspflegearbeiten (bessere Auslastung vorhandener Maschinen- und Arbeitskapazitäten, Kenntnisse der örtlichen Natur- und Landschaftsbestandteile)
- Übernahme weitere kommunaler Dienstleistungen, wie z.B. Winterdienste, Betreuung von Infrastruktureinrichtungen, lokale Transportarbeiten
- Tätigkeiten im Bereich Naherholung und Fremdenverkehr (Reitpferdehaltung, Urlaub auf dem Bauernhof, z.T. in Kombination mit der Vermarktung eigener Produkte)
- Nutzung und Ausbau vorhandener, nicht mehr benötigter Wirtschaftsgebäude, z.B. für Wohnzwecke oder zur Vermietung als Wohnwagenstellplatz
Die Mehrfachbeschäftigung von Landwirten soll zum einen zur Stabilisierung ihrer Einkommen und zum anderen zur Versorgung von ländlichen Gebieten mit Dienstleistungen und Infrastruktur beitragen.