Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Eigentum

Rechtsbegriff, der das umfassende Herrschaftsrecht einer natürlichen oder juristischen Person an einer Sache, wie z.B. den Boden, beschreibt. Die Bodeneigentumsrechte stehen allerdings unter öffentlicher Kontrolle, wobei die Nutzungsrechte über die Sozialpflichtigkeit des Eigentums mehreren Beschränkungen unterliegen können. So gibt es z.B. wasserrechtliche, naturschutz-, straßen-, wegerechtliche und andere Restriktionen, welche die Eigentumsfreiheit des Grunds und Bodens begrenzen können. (s. a. Besitz)

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