Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Agenda 21

Aktionsprogramm für das 21. Jahrhundert zur Umsetzung des Leitbildes Nachhaltige Entwicklung. Es wurde 1992 anläßlich der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung (UNCED) von 179 Staaten verabschiedet. Das Programm wird in Form von Empfehlungen dargeboten, ist mithin nicht juristisch verbindlich. Die AGENDA 21 gibt in 40 Kapiteln Handlungsbedarf, Maßnahmen, Instrumente und Finanzierungsmechanismen für nahezu alle Politikbereiche an, u.a. für die Landwirtschaft. Zentrales Ziel einer nachhaltigen Landwirtschaft ist danach die langfristig gesicherte Ernährung einer beständig zunehmenden Weltbevölkerung.

Bei der Umsetzung der Agenda 21 ist die EU-Agrarpolitik noch weit von dem Ziel einer sozial, ökologisch und ökonomisch nachhaltigen Entwicklung entfernt. Bezeichnend dafür ist, daß Umweltschutz in der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik lediglich als "flankierende Maßnahme" und nicht als integraler Teil auftritt.

Die Nachfolgeagenda („Agenda 2030“) trat am 1. Januar 2016 in Kraft.

Weitere Informationen:

Pfeil nach linksAgenda 2030HausIndexAgglomerationsvorteilePfeil nach rechts