Nationales Naturmonument
Nationale Naturmonumente sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, die aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, kulturhistorischen oder landeskundlichen Gründen und wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit von herausragender Bedeutung sind.
Die Kategorie wurde im § 24 des am 1. März 2010 in Kraft getretenen neuen Bundesnaturschutzgesetzes als Ergänzung der bisher schon dort geregelten Schutzgebietskategorie Nationalpark neu eingeführt.
Nationale Naturmonumente sollten wegen ihrer besonderen Bedeutung und beträchtlichen Außenwirkung ab einer gewissen Größe eine eigene Verwaltung besitzen, diese kann jedoch auch in eine bestehende Verwaltungsstruktur integriert werden. Die Öffentlichkeitsarbeit der NNM sollte zum einen die Selbstdarstellung in den Medien und zum anderen die Aufenthaltsgestaltung für Besucher des NNM in Form von Dokumentation und Präsentation beinhalten. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass Einrichtungen zur Besucherlenkung das NNM nicht beeinträchtigen.
Der neue Schutzgebietstyp folgt international schon länger bestehenden Vorbildern wie den National Monuments in den Vereinigten Staaten und lehnt sich an die Kategorie III „Natural Monument or Feature“ der Internationalen Union für die Erhaltung der Natur und der natürlichen Hilfsquellen (IUCN) an. Es kann sich nach der IUCN-Definition beispielsweise um Wasserfälle, Dünen, Höhlen, Vulkankrater, Fossilienlagerstätten oder andere geologisch-geomorphologische Erscheinungen sowie um von Menschen geschaffene oder gestaltete Erscheinungen wie Höhlenwohnungen oder prähistorische Kultstätten natürlichen Ursprungs handeln.
Nationales Naturmonument (Bundesland) | Fläche (ha) | Ausweisungsgrundlage | Jahr der Ausweisung |
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Ivenacker Eichen (Mecklenburg-Vorpommern) | 75 | Verordnung über das Nationale Naturmonument "Ivenacker Eichen" | 2016 |
Bruchhauser Steine (Nordrhein-Westfalen) | 24 | Verordnung über das Nationale Naturmonument "Bruchhauser Steine" | 2017 |
Grünes Band Thüringen (Thüringen) | 6.500 | Thüringer Gesetz über das Nationale Naturmonument "Grünes Band Thüringen") | 2018 |
Kluterthöhlensystem (Nordrhein-Westfalen) | 30 | Verordnung über das Nationale Naturmonument "Kluterthöhlensystem" | 2019 |
Grünes Band Sachsen-Anhalt (Sachsen-Anhalt) | 4.754 | Gesetz über die Festsetzung des NNM | 2019 |
Weltenburger Enge (Bayern) | 197 | Verordnung | 2020 |
Grünes Band Brandenburg | 1632 | Verordnung | 2022 |
Grünes Band Hessen | 8.084 | Gesetz über das Nationale Naturmonument "Grünes Band Hessen" | 2023 |
Quelle: BfN