Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Kurzumtriebsplantage (KUP)

Auch Schnellwuchsplantage, Kurzumtriebskultur, Niederwald mit Kurzumtrieb; Pflanzung mit schnellwachsenden und stockausschlagfähigen Baumarten auf landwirtschaftlichen Flächen, die in relativ kurzen Intervallen abgeerntet wird. Die EG-Verordnung 1120/2009 trägt den Nationalstaaten die Erstellung einer Liste zulässiger Gehölzarten auf. In Deutschland wurden Weiden, Pappeln, Robinien, Birken, Erlen, die Gemeine Esche sowie Stiel-, Trauben- und Roteiche zugelassen.

Die erzeugte Biomasse kann stofflich verwertet werden, beispielsweise in der Papier-, Zellstoff- und Holzwerkstoffindustrie, meist wird sie aber als Holzhackschnitzel zur Energiegewinnung genutzt. Man spricht deshalb auch von Energiewäldern.

Der plantagenmäßige Anbau erleichtert die mechanische Holzernte. Aus den verbleibenden Stöcken und Wurzeln kommt der Neuaustrieb für die nächste Ernte oder es erfolgt eine Neuanlage der Pflanzung.

Rechtlich gesehen sind Kurzumtriebsplantagen mit einer Umtriebszeit von höchstens 20 Jahren kein Wald, sondern behalten den Status von landwirtschaftlichen Flächen. Kurzumtriebsplantagen stellen eine moderne Form der historischen Niederwaldnutzung dar. Sie werden über einen Zeitraum von 20 bis 30 Jahren mehrmals abgeerntet. Die Umtriebszeiten, das heißt, die Zeit zwischen der ersten Aussaat/Anpflanzung der Bäume und der Ernte des Endprodukts, liegen in einem weiten Rahmen von zwei bis 20 Jahren. Nach der Ernte treiben die Wurzelstöcke im nächsten Frühjahr wieder aus, man arbeitet nach dem Prinzip "einmal pflanzen - mehrmals nutzen".

Diese offiziell als Niederwald mit Kurzumtrieb (Nutzcode 841) bezeichneten Pflanzungen zählen zu den Dauerkulturen. Für die Anerkennung der Direktzahlungen sind die Arten der Liste 4 zulässig. KUP werden im Rahmen des sogenannten Greenings als ökologische Vorrangfläche anerkannt und ab 2015 mit dem Faktor 0,3 gewichtet. Daraus können Kurzumtriebsplantagen auf betrieblicher Ebene ggf. weitere wirtschaftliche Vorteile zugerechnet werden. Allerdings dürfen auf ökologischen Vorrangflächen mit „Niederwald mit Kurzumtrieb“ keine mineralischen Düngemittel und keine Pflanzenschutzmittel verwendet werden.

(s. a. nachwachsende Rohstoffe)

Weitere Informationen:

Pfeil nach linksKurzstreifenflurHausIndexLachgasPfeil nach rechts