Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Flurzwang

In Mitteleuropa wurden die Felderwirtschaften bis ins 19. Jh. im Rahmen der Dorfgemeinschaft auf einheitlich bebauten Flurbezirken (Zelgen) durchgeführt, deren Nutzung nach der für alle verbindlichen Rotation jährlich wechselte. Der Flurzwang regelte die Zeiten der Feldbestellung, die Überfahrts- und Beweidungsrechte. In kleinparzellierten Gemarkungen, in denen ein ausreichendes Wegenetz fehlte, waren zelgengebundener Anbau und Flurzwang noch bis in das 20. Jh. verbreitet. Sie hemmten jedoch die Einführung von Maschinen und neuen Kulturpflanzen sowie die selbständige Entwicklung der Betriebe.

In Mittel- und Süddeutschland war der Flurzwang besonders stark ausgeprägt, in Nordwestdeutschland weniger streng, weil dort die Höfe oft einzeln oder in kleinen Gruppen lagen und es sich auf dem armen Sandboden nur um "ewigen Roggenbau" handelte.

(s. a. Dreifelderwirtschaft, Fruchtfolge)

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