Lexikon des Agrarraums

Kurt G. Baldenhofer

Zuckerrohrplantage in Australien

Europäischer Wirtschaftsraum

Abk. EWR; mit Wirkung vom 1.1.1994 bestehender Wirtschaftsraum aus den EU- und EFTA-Ländern (Ausnahme Schweiz) mit insgesamt über 380 Mio. Verbrauchern. Ziel war, die EU-Bestimmungen über den Binnenmarkt auf die Länder der Europäischen Freihandelszone (EFTA) auszudehnen. So können sich in diesem Raum Waren, Dienstleistungen, Kapital und Arbeitskräfte wie in einem Binnenmarkt ohne Landesgrenzen bewegen. Er übertrifft an Bedeutung die Märkte NAFTA und Japan. Die gemeinsame Agrapolitik bleibt vom EWR ausgenommen.

Die EU und ihre EWR-Partner (Norwegen und Island) sind zudem durch verschiedene „nördliche Politikbereiche“ und Foren mit Schwerpunkt auf den sich schnell entwickelnden nördlichen Ausläufern Europas und der gesamten Arktis verbunden.

Weitere Informationen:

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